In diesem Rechtsgebiet ist es - gerade aufgrund der fast wöchentlich (!) neuen Rechtsprechung - immens wichtig, dass der Rechtsanwalt sämtliche Details kennt und auch von sich aus erkennt. Hier ist es nicht so wie in anderen Rechtsgebieten, dass der Mandant mit einem Problem erscheint, das dann zu lösen ist, sondern hier weisen die Bescheide der Behörden oftmals noch wesentlich mehr Fehler auf, als der Mandant bisher gesehen hat. So kann es oftmals passieren, dass der Mandant wegen einer Sanktion zum Anwalt geht, aber der Anwalt auch noch erkennt, dass einige Zuschläge nicht gewährt worden sind und die Unterkunftskosten nicht in voller Höhe übernommen werden.
RA Jorkasch-Koch setzt Ihre Interessen gegenüber dem Jobcenter durch.
Ich prüfe Ihren Hartz 4 Bescheid des Jobcenters Magdeburg.
Viele Bescheide sind fehlerhaft. Zu Fehlberechnungen kommt es häufig bei:
1. Kostengarantie
Sie zahlen nur die 15,- € Eigenanteil für die Beratungshilfe wenn Sie ALG II (Hartz IV) beziehen bzw. kein oder geringes Einkommen beziehen. In diesem Fall nehme ich den Fall nur auf Beratungshilfebasis (BerHG) an.
Sie benötigen nur einen Beratungshilfeberechtigungsschein. Den Antrag auf einen Beratungshilfeschein müssen Sie bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes stellen. Für einen schriftlichen Antrag ist ein besonderes Formular zu benutzen, das beim Amtsgericht erhältlich ist. Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe vor, stellt das Amtsgericht Ihnen einen Berechtigungsschein aus.
Wie der Fall bearbeitet wird:
(keine) Post vom Jobcenter...
Am Anfang steht meistens der Bescheid des Jobcenters. Wenn Sie glauben, dass Ihr Bescheid falsch ist, dann melden Sie sich bei mir. Gleiches gilt wenn Sie einen Antrag gestellt haben und Ihnen die Behörde innerhalb von 3 Monaten noch keinen Bescheid übersandt hat.
Achtung:
Oft sind für den juristischen Laien die Fehler im Bescheid nicht zu erkennen. Bitte Fragen Sie mich!
2. Kontaktaufnahme
Sie erreichen mich:
3. Termin
Sie erhalten von meinem Sekretariat schnellstmöglich einen Temin.
Folgende Unterlagen werde ich regelmäßig für die Bearbeitung benötigen:
1. Alle Bescheide und Unterlagen die relevant sein könnten,
2. einen Beratungshilfeberechtigungsschein,
3. Einkommensverhältnisse der letzen drei Monate mit Nachweisen in Form von Kontoauszügen und dem (vollständigen) Mietvertrag. Diese Unterlagen sind für den Antrag auf Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe notwendig.
4. Beratung
Sie werden von mir beraten, welche Möglichkeiten bestehen um Ihr Problem zu lösen. Im Termin nehme ich mir so viel Zeit wie notwendig. Egal ob es um einen Bescheid geht oder um zehn. Nur wenn eine Gesamtschau der rechtlichen Situation vorgenommen wird, kann eine Strategie zum weiteren Vorgehen entwickelt werden.
5. Vertretung gegenüber dem Jobcenter
Ich lege Widerspruch gegen den Bescheid für Sie ein.
Sofern das Jobcenter noch nicht gehandelt hat, weil Sie zum Beispiel noch keine Leistungen beziehen, fordere ich das Jobcenter mit Fristsetzung auf, Ihren Antrag auf Sozialleistungen zu bescheiden. Da es um die Existenz geht, ist notfalls ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem Sozialgericht einzuleiten.
6. Klage oder einstweilige Verfügung
Oft ist ein Widerspruch oder eine Mahnung gegenüber dem Jobcenter nicht ausreichend. Dann hilft als letzte Instanz das Sozialgericht. Die Richter am Sozialgericht haben meistens ein gutes Gespür für den Sachverhalt und die rechtliche Problematik.
Weitere Informationen zum Thema Hartz 4: https://www.hartz4.de/