Abmahnung erhalten? - Was Sie jetzt tun können!

Die Abmahnung ist ein wichtiges Instrument im Arbeitsrecht, das sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer schützt. Sie dokumentiert Pflichtverstöße, weist auf Fehlverhalten hin und warnt vor möglichen Konsequenzen. 

Abmahnung
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Eine korrekt formulierte Abmahnung gibt dem Arbeitnehmer die Chance, sein Verhalten zu korrigieren und zukünftige Verstöße zu vermeiden. Arbeitgeber sollten jedoch darauf achten, Abmahnungen verantwortungsvoll und fair einzusetzen, um das Arbeitsverhältnis nicht unnötig zu belasten.

Als ein auf das Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt vertrete ich sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber. In diesem Beitrag erfahren Sie was eine Abmahnung genau ist, welche Funktionen sie hat, welche Inhalt eine Abmahnung haben muss und wie Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung vorgehen können.

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist ein arbeitsrechtliches Instrument, das der Arbeitgeber nutzt, um einen Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Sie dient als formale Rüge und Warnung vor möglichen Konsequenzen, falls das Verhalten nicht geändert wird. Eine Abmahnung ist somit ein wichtiger Bestandteil des arbeitsrechtlichen Disziplinarverfahrens und hat zum Ziel, den Arbeitnehmer zur Einhaltung seiner vertraglichen Pflichten zu bewegen. Sie dokumentiert den Vorfall und gibt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, sein Verhalten zu korrigieren bzw. sein unangemessenes Verhalten in Zukunft zu unterlassen, bevor ernsthaftere Maßnahmen wie eine Kündigung in Betracht gezogen werden.

Kündigung

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Unterschied Ermahnung und Abmahnung

Eine Abmahnung ist von einer Ermahnung zu unterscheiden. Während eine Abmahnung eine formale Rüge mit der Androhung von arbeitsrechtlichen Konsequenzen ist, dient eine Ermahnung lediglich als Hinweis auf ein Fehlverhalten, ohne dass sofortige Konsequenzen angedroht werden. Eine Ermahnung ist somit weniger schwerwiegend und hat keine rechtlichen Folgen, sollte der Arbeitnehmer erneut gegen die Regeln verstoßen.

Gründe für eine Abmahnung

Typische Gründe für eine Abmahnung können vielfältig sein. Dazu gehören:

  • Unpünktlichkeit: Wiederholtes Zuspätkommen oder unentschuldigtes Fehlen.
  • Schlechtes Arbeitsverhalten: Minderleistung, schlechte Arbeitsqualität oder Verweigerung von Arbeitsanweisungen.
  • Verhaltensbedingte Gründe: Unhöfliches oder unangemessenes Verhalten gegenüber Kollegen oder Kunden.
  • Verstoß gegen betriebliche Regelungen: Missachtung von Sicherheitsvorschriften, Datenschutzverletzungen oder unerlaubte Nebentätigkeiten.

Welche Funktion hat eine Abmahnung?

Eine Abmahnung hat 3 zentrale Funktionen: Die Dokumentationsfunktion, die Hinweisfunktion und die Warn- und Androhungsfunktion.

  • Dokumentationsfunktion:
    Die Abmahnung dokumentiert einen Pflichtverstoß des Arbeitnehmers. Sie dient dazu, den Verstoß eindeutig festzuhalten, um bei wiederholten Vorfällen darauf zurückgreifen zu können. Sie ist nicht formgebunden, deshalb kann sie auch mündlich erteilt werden. Aus Beweisgründen wird die Abmahnung meist jedoch schriftlich erteilt und in der Personalakte abgeheftet. Dadurch bleibt der Verstoß nachvollziehbar und nachweisbar.
  • Hinweisfunktion:
    Der Arbeitgeber kann eine Abmahnung aussprechen, um den Arbeitnehmer auf ein bestimmtes Verhalten hinzuweisen, das als Pflichtverstoß angesehen wird. Die Abmahnung beschreibt das Fehlverhalten konkret und macht dem Arbeitnehmer deutlich, dass dieses Verhalten aus Sicht des Arbeitgebers inakzeptabel ist. Dadurch erhält der Arbeitnehmer die Möglichkeit, sein Verhalten zu überdenken und anzupassen.
  • Warn- und Androhungsfunktion:
    Eine Abmahnung enthält in der Regel auch eine Warnung und die Androhung von Konsequenzen für den Fall eines weiteren Verstoßes. Dies soll dem Arbeitnehmer verdeutlichen, dass fortgesetztes Fehlverhalten ernsthafte arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung nach sich ziehen kann. Somit soll die Abmahnung präventiv wirken und den Arbeitnehmer dazu anhalten, sein Verhalten in Zukunft zu ändern und seine arbeitsvertraglichen Pflichten zukünftig einzuhalten.

Welchen Inhalt muss eine Abmahnung haben?

Eine Abmahnung muss grundsätzlich 4 wesentliche Bestandteile aufweisen:

  1. Die konkrete Benennung des beanstandeten Verhaltens: Der Arbeitgeber muss das Fehlverhalten des Arbeitnehmers genau beschreiben.(Beispiel: "Am Dienstag den 23. März haben Sie Ihre Arbeit erst um 10:00 Uhr und damit 2 h verspätet aufgenommen.").
  2. Die Rüge dieser Pflichtverletzung: Der Arbeitgeber muss deutlich machen, welche spezifische Vertragsbestimmung verletzt wurde. (Beispiel: "Damit haben Sie gegen § 3 des Arbeitsvertrages verstoßen.").
  3. Aufforderung zum zukünftig vertragstreuem Verhalten: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer auffordern, sein Verhalten zu ändern. (Beispiel: "Wir erwarten, dass Sie die Arbeitszeiten künftig pünktlich einhalten.").
  4. Androhung eindeutiger arbeitsrechtlicher Konsequenzen für den Wiederholungsfall: Die Abmahnung muss klarstellen, welche Konsequenzen bei einem weiteren Verstoß drohen. (Beispiel: "Im Wiederholungsfall behalten wir uns arbeitsrechtliche Schritte vor, die bis zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen können.").

Achtung: Der Arbeitgeber kann die Warnfunktion einer Abmahnung dadurch entwerten, dass er bei neuen Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers erneut eine Abmahnung ausspricht und dabei stets nur mit einer Kündigung droht, ohne die Kündigung im Wiederholungsfall auch tatsächlich auszusprechen. Eine solche Praxis könnte die Abmahnung unglaubwürdig machen und ihre präventive Wirkung verringern.

Wie konkret muss die Abmahnung sein?

Eine Abmahnung darf keine pauschalen Vorwürfe enthalten. Vielmehr muss das Fehlverhalten eines Mitarbeiters konkret benannt werden. Der Arbeitgeber muss des Weiteren exakt darlegen, gegen welche Vorschrift der Betroffene verstoßen hat. Allgemein gehaltene Hinweise reichen nicht aus. Der Arbeitnehmer muss eindeutig nachvollziehen können, welches Verhalten beanstandet wird und welche Regelung verletzt wurde. Dadurch wird die Abmahnung rechtlich belastbarer und für den Arbeitnehmer klarer verständlich.

Wann muss die Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden?

Die Abmahnung muss aus der Personalakte entfernt werden, wenn sie unberechtigt erfolgt ist. Das Gleiche gilt, wenn die Abmahnung nach Zeitablauf ihre Wirkung verloren hat.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer sich anschließend längere Zeit einwandfrei verhalten hat. Eine Regelfrist, wann die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen ist, lässt sich jedoch nicht aufstellen. Dies wird individuell nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt.

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Wie kann ein Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung vorgehen?

Eine unberechtigte Abmahnung beeinträchtigte den Arbeitnehmer in seinem Persönlichkeitsrecht. Er kann mit folgenden Maßnahmen auf eine Abmahnung reagieren:

  • Aufforderung an den Arbeitgeber, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen: Der Arbeitnehmer kann den Arbeitgeber schriftlich dazu auffordern, die Abmahnung aus seiner Personalakte zu entfernen. Dabei sollte er die Gründe darlegen, warum die Abmahnung unberechtigt ist.
  • Eine Gegendarstellung gemäß § 83 Abs. 1 BetrVG zu der Personalakte einreichen: Der Arbeitnehmer hat das Recht, eine schriftliche Gegendarstellung zu der Abmahnung in die Personalakte einreichen zu lassen. Diese Gegendarstellung muss der Arbeitgeber zur Personalakte nehmen.
  • Eine Beschwerde beim Betriebsrat oder beim Arbeitgeber: der Arbeitnehmer kann sich gemäß §§ 84, 85 BetrVG beim Betriebsrat oder direkt beim Arbeitgeber wegen ungerechtfertigter Behandlung beschweren. Diese Beschwerde muss ernsthaft geprüft und beantwortet werden.
  • Nichts tun: Der Arbeitnehmer kann auch zunächst nichts tun und erst im Falle einer eventuellen Kündigungsschutzklage vortragen, dass die Abmahnung zu Unrecht erfolgt sei. Dies birgt allerdings das Risiko, dass die Abmahnung bis dahin in der Personalakte verbleibt und möglicherweise bei Personalentscheidungen berücksichtigt wird.
  • Klage auf Entfernung der Abmahnung: Der Arbeitnehmer kann beim Arbeitsgericht eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte einreichen. Dies ist meist der letzte Schritt und erfordert eine genaue rechtliche Prüfung der Abmahnung.
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Wie kann ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen?

Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Arbeitnehmern und Arbeitgebern beim Thema Abmahnung umfassend helfen.

Unterstützung für Arbeitnehmer

Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann zunächst die formelle und inhaltliche Korrektheit der Abmahnung prüfen, um mögliche rechtliche Fehler zu identifizieren. Er bietet Arbeitnehmern Beratung zur besten Vorgehensweise und entwickelt individuell für jeden Einzelfall die passende Verteidigungsstrategie. Ein Anwalt kann zudem die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führen, um eine Rücknahme oder Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte zu erreichen. Wenn notwendig, unterstützt er den Arbeitnehmer bei der Erstellung einer schriftlichen Gegendarstellung und vertritt ihn vor dem Arbeitsgericht, um die Abmahnung anzufechten.

Unterstützung für Arbeitgeber

Arbeitgebern hilft ein Anwalt dabei, rechtssichere Abmahnungen zu erstellen, indem er die präzise Beschreibung des Fehlverhaltens und die genaue Benennung der verletzten Vertragsbestimmung formuliert. Sollte es dennoch einmal zu einem Rechtsstreit kommen, kann ein Anwalt den Arbeitgeber vor Gericht vertreten und dafür sorgen, dass dessen Interessen gewahrt bleiben.

Fazit

  • Mit Hilfe einer Abmahnung kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hinweisen. Eine Abmahnung dient dabei als formale Rüge und Warnung vor möglichen Konsequenzen, falls das Verhalten nicht geändert wird.
  • Typische Gründe für eine Abmahnung sind Unpünktlichkeit, schlechtes Arbeitsverhalten, verhaltensbedingte Gründe oder ein Verstoß gegen betriebliche Regeln.
  • Eine Abmahnung muss das zu beanstandende Verhalten konkret benennen, deutlich machen, welche spezifischen Vertragsbestimmungen verletzt wurden, den Arbeitnehmer zum zukünftig vertragstreuem Verhalten auffordern und eindeutlich klarstellen, welche Konsequenzen bei einem weiteren Verstoß drohen.
  • Unberechtigte Abmahnungen können vom Arbeitnehmer angefochten werden.
  • Eine Abmahnung muss aus der Personalakte entfernt werden, wenn sie unberechtigt ist oder ihre Wirkung nach längerer Zeit ohne weiteres Fehlverhalten des Arbeitnehmers verliert.
  • Es gibt keine feste Frist für die Entfernung; dies wird individuell entschieden.
  • Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann umfassende Hilfe bieten, sowohl für Arbeitnehmer, als auch für Arbeitgeber.

FAQ

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist ein arbeitsrechtliches Instrument, das der Arbeitgeber nutzt, um den Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Sie dient als formale Rüge und Warnung vor möglichen Konsequenzen bei erneutem Fehlverhalten.

Welche Funktionen hat eine Abmahnung?

Eine Abmahnung hat drei zentrale Funktionen: die Dokumentationsfunktion (Festhalten des Pflichtverstoßes), die Hinweisfunktion (Aufzeigen des Fehlverhaltens) und die Warn- und Androhungsfunktion (Androhung von Konsequenzen bei Wiederholung).

Welche Inhalte muss eine Abmahnung enthalten?

Eine Abmahnung muss das konkrete Fehlverhalten benennen, die verletzte Vertragsbestimmung angeben, zur Änderung des Verhaltens auffordern und mögliche Konsequenzen bei erneutem Fehlverhalten androhen.

Wie kann ein Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung vorgehen?

Ein Arbeitnehmer kann schriftlich die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte fordern, eine Gegendarstellung einreichen, sich beim Betriebsrat oder Arbeitgeber beschweren, oder beim Arbeitsgericht Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte einreichen.

Wann muss eine Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden?

Eine Abmahnung muss entfernt werden, wenn sie unberechtigt ist oder ihre Wirkung nach längerer Zeit ohne weiteres Fehlverhalten des Arbeitnehmers verloren hat. Eine feste Frist gibt es nicht; dies wird individuell entschieden.

Wie kann ein Anwalt für Arbeitsrecht Arbeitnehmern helfen?

Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung überprüfen, bei der Formulierung und Einreichung einer schriftlichen Gegendarstellung helfen, den Arbeitnehmer bei der Forderung unterstützen, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen und den Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht, im Falle einer Anfechtung der Abmahnung, vertreten.

Wie kann ein Anwalt für Arbeitsrecht Arbeitgebern helfen?

Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Arbeitgebern dabei helfen, rechtssichere Abmahnungen zu erstellen und sie im Falle eines Rechtsstreits vor Gericht vertreten.

Bildquellennachweis: mucahiddin | Canva.com

Ludwig Jorkasch-Koch
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