Anspruch auf Beratungshilfe

Die Beratungshilfe kann vom Staat gewährt werden, wenn die für eine anwaltliche Beratung und eine außergerichtliche Vertretung anfallenden Rechtsanwaltsgebühren nicht aufgebracht werden können. Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Beratungshilfe und Einzelheiten zur Antragstellung werden im Folgenden beschrieben.

Wozu dient Beratungshilfe?

Durch die Beratungshilfe soll es Menschen mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich beraten und außergerichtlich vertreten zu lassen. Die Beratungshilfe ist Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten, außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Sie wird für die meisten Rechtsgebiete gewährt.

Genaueres teilt das zuständige Amtsgericht Ihres Wohnortes oder jeder Rechtsanwalt mit. Möchte sich jemand in einem gerichtlichen Verfahren vertreten lassen, so kommt Prozesskostenhilfe in Betracht, über die bei den Gerichten und Rechtsanwälten weitere Informationen zu erhalten sind.

Wird die Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt gewährt, so hat der Rechtssuchende dem Rechtsanwalt eine Gebühr von 15,00 € zu zahlen, die dieser allerdings auch erlassen kann. Im Übrigen trägt die Kosten der Beratungshilfe das Land. Eine Vereinbarung über die Vergütung im Bereich der Beratungshilfe wäre nichtig.

Wer erhält sie?

Beratungshilfe erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die für eine Beratung oder Vertretung erforderlichen Mittel nicht aufbringen kann und keine anderen zumutbaren Möglichkeiten für eine Hilfe hat. Die beabsichtigte Wahrnehmung seiner Rechte darf nicht mutwillig sein.

Wer gewährt sie?

Die Beratungshilfe erteilen die Rechtsanwälte, die, wenn nicht besondere Ausnahmen eingreifen, zur Beratungshilfe verpflichtet sind.

Wie erhält man sie?

Erforderlich ist ein Antrag, der mündlich oder schriftlich gestellt werden kann. Sie müssen den Antrag bei dem Amtsgericht Ihres Wohnortes stellen. Für einen schriftlichen Antrag ist ein besonderes Formular zu benutzen, das beim Amtsgericht erhältlich ist.

Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe vor, stellt das Amtsgericht Ihnen einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl aus.

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