Kündigung erhalten – was tun? Ihre Rechte und die wichtigsten Fristen im Überblick

Eine Kündigung zu erhalten, ist für viele Arbeitnehmer zunächst ein Schock. Oft stellen sich sofort viele Fragen: Kündigung erhalten was tun? Muss ich sofort zur Agentur für Arbeit? Habe ich Anspruch auf eine Abfindung? Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage? Genau in dieser Situation ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend.

Kündigung erhalten was tun
Sie haben eine Kündigung erhalten oder möchten eine Kündigung aussprechen? Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie gerne telefonisch unter 0391 60 75 110 oder per E-Mail an info@kanzlei-jorkasch-koch.de.

Mit einer Kündigung drückt entweder der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber den Willen aus, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Da es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, wird die Kündigung bereits mit Zugang wirksam – unabhängig davon, ob Sie damit einverstanden sind.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie keine Zeit verlieren. Viele Arbeitnehmer versäumen wichtige Fristen und verlieren dadurch Rechte oder finanzielle Ansprüche. Besonders wichtig ist die Meldung bei der Agentur für Arbeit sowie die Einhaltung der Klagefrist innerhalb von drei Wochen.

Kündigung erhalten – was tun als erstes?

Wer eine Kündigung erhalten hat, sollte strukturiert vorgehen. Viele Fehler passieren bereits in den ersten Tagen nach Zugang der Kündigung. Besonders wichtig ist es, Fristen einzuhalten und keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen.

Diese ersten Schritte sind jetzt wichtig

  • Kündigungsschreiben prüfen
  • Zugang dokumentieren
  • Sich innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden
  • Arbeitsvertrag und Unterlagen sichern
  • Keine vorschnellen Aufhebungsverträge unterschreiben
  • Rechtliche Beratung einholen

Viele Arbeitnehmer fragen sich nach einer Kündigung erhalten was tun überhaupt zuerst notwendig ist. Die Antwort lautet: Ruhe bewahren und sofort handeln. Denn bereits kleine Versäumnisse können finanzielle Nachteile verursachen.

Kündigung erhalten und arbeitslos melden – warum die Agentur für Arbeit wichtig ist

Wer eine Kündigung erhalten hat, muss sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis erst Monate später endet.

Die Meldung muss grundsätzlich innerhalb von drei Tagen erfolgen. Wer diese Frist versäumt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Viele Arbeitnehmer unterschätzen diesen Schritt.

Sie können sich persönlich, telefonisch oder online bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Wichtig ist, dass die Meldung rechtzeitig erfolgt. Gerade nach einer Kündigung erhalten viele Arbeitnehmer zusätzliche Schreiben vom Arbeitsamt oder Einladungen zu Gesprächen. Auch dabei kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein.

Welche Kündigungsarten gibt es?

Ein Arbeitgeber hat die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis durch verschiedene Arten von Kündigungen zu beenden. Die ordentliche Kündigung ist die häufigste Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Sie muss unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgen und bedarf in der Regel eines Kündigungsgrundes, sofern der Arbeitnehmer länger als sechs Monate beschäftigt ist und das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift. Die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber muss sozial gerechtfertigt sein. Dies bedeutet, dass betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe vorliegen müssen.

Das Arbeitsrecht unterscheidet insgesamt vier Kündigungsgründe:

Betriebsbedingte Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn wirtschaftliche Gründe oder Umstrukturierungen zum Wegfall des Arbeitsplatzes führen. Arbeitgeber müssen hierbei eine Sozialauswahl durchführen und soziale Kriterien berücksichtigen.

Personenbedingte Kündigung

Hierzu zählt insbesondere die krankheitsbedingte Kündigung. Eine solche Kündigung ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Arbeitgeber müssen eine negative Gesundheitsprognose nachweisen.

Verhaltensbedingte Kündigung

Diese Kündigung setzt in der Regel eine vorherige Abmahnung voraus. Häufige Gründe sind Arbeitsverweigerung, wiederholtes Zuspätkommen oder Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten.

Fristlose Kündigung

Die fristlose Kündigung bei Krankheit oder wegen anderer schwerer Pflichtverletzungen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist ein wichtiger Grund, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.

Gerne prüfen wir für Sie als Arbeitgeber, ob eine Kündigung rechtskonform ist und beraten Sie natürlich auch zu allen Fragen rund um die Kündigung von Mitarbeitern.

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Welche Kündigungsfristen gibt es zu beachten?

Die Kündigungsfristen sind ein wichtiger Aspekt bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Sie stellt sicher, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber genügend Zeit haben, sich auf die bevorstehende Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzustellen. Der Ablauf der Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Empfänger. Innerhalb dieser Frist muss der Arbeitnehmer weiterhin seine Arbeitsleistung erbringen, sofern er nicht von dieser freigestellt wurde.

Die ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber muss dabei stets unter Einhaltung der gesetzlich oder vertraglich vereinbarten Fristen erfolgen. Diese Fristen variieren je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und können in Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen unterschiedlich geregelt sein.

Nach § 622 BGB beträgt die Grundkündigungsfrist für Arbeitgeber vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers gestaffelt bis zu einer Frist von sieben Monaten nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit.

Kündigung erhalten – was tun bei einer fristlosen Kündigung?

Eine fristlose Kündigung stellt Arbeitnehmer oft vor besondere Probleme. Denn das Arbeitsverhältnis endet sofort. Genau deshalb sollten Betroffene schnell reagieren.

Wer eine fristlose Kündigung erhalten hat, sollte sofort prüfen lassen, ob die Kündigung wirksam ist. In vielen Fällen bestehen gute Chancen gegen die Kündigung vorzugehen.

Besonders wichtig: Auch bei einer fristlosen Kündigung gilt die Klagefrist von drei Wochen. Danach gilt die Kündigung häufig automatisch als wirksam.

Kündigungsschutzklage – innerhalb von drei Wochen handeln

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass nach einer Kündigung nur wenig Zeit bleibt. Die wichtigste Frist im Arbeitsrecht lautet:

Innerhalb von drei Wochen Klage einreichen

Gemäß § 4 KSchG haben Sie lediglich drei Wochen Zeit, sich zu überlegen, ob Sie Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben.

Selbst eine mündliche Kündigung sollten Sie ernst nehmen und nicht den Zugang der "schriftlichen Kündigung" abwarten. Zwar sind grundsätzlich mündliche Kündigungen unwirksam, aber es gibt Ausnahmen, wenn der Arbeitgeber z. B. durch sein Verhalten erkennen lässt, dass die mündliche Kündigung "ernsthaft" gemeint ist (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.02.2012, 8 Sa 318/11).

Die dreiwöchige Klagefrist für die mündliche Kündigung könnte nämlich bereits abgelaufen sein, wenn Ihnen die schriftliche Kündigung erst nach Ablauf der Dreiwochenfrist übersandt wird.

Die 3-Wochen-Klagefrist gilt gemäß § 17 TzBfG i. V. m. § 7 KSchG auch für Änderungsschutzklagen und Entfristungsklagen die erhoben werden, wenn die Befristung eines Arbeitsvertrages durch das Arbeitsgericht für unwirksam erklärt werden soll.

Die drei Wochen Klagefrist beginnt, wenn Ihnen die Kündigung zugestellt worden ist.

Sie können selbst über die Rechtsantragsstelle des für Sie zuständigen Amtsgerichtes die Kündigungsschutzklage erheben. Wenn das Arbeitsgericht einige Wochen später einen Termin zur Güteverhandlung ansetzt, können Sie sich grundsätzlich selbst in diesem Termin vertreten und mit Ihrem Arbeitgeber über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder aber eine angemessene Abfindung verhandeln.

Sie können die Wahrnehmung Ihrer Rechte – auch nachdem Sie selbst fristwahrend Kündigungsschutzklage eingelegt haben – einem Rechtsanwalt übertragen, der Ihre Rechte gegen Ihren Arbeitgeber durchsetzt.

Kündigungsschutzklage Anwalt

Mehr zum Thema Kündigungsschutzklage lesen Sie in diesem Beitrag.

Kündigung bei Krankheit – besondere Regeln im Arbeitsrecht

Die Kündigung bei Krankheit beschäftigt viele Arbeitnehmer. Grundsätzlich gilt: Krankheit schützt nicht automatisch vor einer Kündigung. Dennoch gelten hohe Anforderungen an den Arbeitgeber.

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur wirksam, wenn:

  • eine negative Gesundheitsprognose vorliegt,
  • erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen entstehen,
  • und eine Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers ausfällt.

Viele Arbeitnehmer fragen sich außerdem, ob bei einer Kündigung bei Krankheit Abfindung verlangt werden kann. Ein automatischer Anspruch besteht zwar nicht. Allerdings enden viele Verfahren mit einem Vergleich und einer Abfindungszahlung.

Kündigung bei Krankheit in der Probezeit

Auch eine Kündigung bei Krankheit in der Probezeit ist nicht automatisch zulässig. Zwar gilt während der Probezeit ein eingeschränkter Kündigungsschutz. Dennoch dürfen Arbeitgeber nicht willkürlich handeln.

Gerade in der Probezeit sollten Arbeitnehmer prüfen lassen, ob die Kündigung möglicherweise diskriminierend oder rechtswidrig ist.

Kündigung erhalten – was tun wegen Abfindung?

Viele Arbeitnehmer hoffen nach einer Kündigung auf eine Abfindung. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es jedoch nur selten.

Dennoch werden in der Praxis häufig Abfindungen gezahlt:

  • im Rahmen einer Kündigungsschutzklage,
  • bei gerichtlichen Vergleichen,
  • oder durch einen Aufhebungsvertrag.

Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen insbesondere die Dauer der Betriebszugehörigkeit und die Erfolgsaussichten einer Klage.

Arbeitskraft weiterhin anbieten

Wenn Sie trotz Kündigung nicht freigestellt wurden, müssen Sie weiterhin zur Arbeit erscheinen. Viele Arbeitnehmer machen hier Fehler.

Wer einfach zu Hause bleibt, riskiert:

  • eine Abmahnung,
  • eine weitere fristlose Kündigung,
  • Probleme mit der Agentur für Arbeit,
  • und Nachteile beim Arbeitszeugnis.

Gerade nach einer Kündigung erhalten Arbeitnehmer oft widersprüchliche Informationen. Lassen Sie deshalb frühzeitig prüfen, welche Verpflichtungen weiterhin bestehen.

Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten

Viele Kündigungen sind angreifbar. Häufig enthalten Kündigungsschreiben Formfehler oder es fehlen notwendige Voraussetzungen.

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann unter anderem prüfen:

  • ob die Kündigung wirksam ist,
  • ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat,
  • ob eine Abfindung möglich ist,
  • welche Ansprüche noch bestehen,
  • und wie gegenüber der Agentur für Arbeit vorzugehen ist.

Gerade wenn Sie nicht wissen, Kündigung erhalten was tun, kann eine frühzeitige Beratung entscheidend sein.

Welche Unterlagen sollten Sie bereithalten?

Für eine rechtliche Prüfung sind insbesondere folgende Unterlagen wichtig:

  • Kündigungsschreiben
  • Arbeitsvertrag
  • letzte Gehaltsabrechnungen
  • Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber
  • Abmahnungen
  • Unterlagen der Rechtsschutzversicherung
  • E Mails oder sonstige Schreiben

Je vollständiger die Unterlagen sind, desto besser lassen sich Ihre Erfolgsaussichten bewerten.

Fazit: Kündigung erhalten – jetzt schnell und richtig handeln

Eine Kündigung bedeutet nicht automatisch das Ende Ihrer beruflichen Möglichkeiten. Entscheidend ist, dass Sie schnell reagieren und keine wichtigen Fristen versäumen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Nach einer Kündigung sofort handeln
  • Innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden
  • Die dreiwöchige Klagefrist beachten
  • Kündigung rechtlich prüfen lassen
  • Keine vorschnellen Vereinbarungen unterschreiben
  • Ansprüche auf Abfindung prüfen
  • Arbeitskraft weiterhin anbieten
  • Frühzeitig anwaltliche Unterstützung suchen

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.

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Häufig gestellte Fragen rund ums Thema Kündigung

Kündigung erhalten was tun zuerst?

Melden Sie sich sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend und lassen Sie die Kündigung rechtlich prüfen.

Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?

Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen.

Muss ich trotz Kündigung weiter arbeiten?

Ja, sofern keine Freistellung erfolgt ist, müssen Sie weiterhin Ihre Arbeitskraft anbieten.

Bekomme ich automatisch eine Abfindung?

Nein. Eine Abfindung muss meist verhandelt oder im Rahmen einer Kündigungsschutzklage erreicht werden.

Was passiert bei einer Kündigung bei Krankheit?

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Arbeitnehmer sollten die Kündigung unbedingt prüfen lassen.

Kann ich mich online bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden?

Ja. Die Meldung bei der Agentur für Arbeit kann mittlerweile auch online erfolgen.

Wann sollte ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten?

Am besten sofort nach Zugang der Kündigung. So können Fristen eingehalten und Fehler vermieden werden.

Bildquellennachweis: shisuka | Canva.com

Ludwig Jorkasch-Koch
Die Kanzlei Jorkasch-Koch ist eine Kanzlei, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat. Wir beraten Sie bei Fragen zu ausbleibenden Lohnzahlungen und Arbeitsverträgen. Sie vertritt kompetent die Interessen von Arbeitnehmern, Betriebsräten wie auch Managern und Arbeitgebern. Rechtsanwalt Jorkasch-Koch kann auf eine jahrzehntelange Erfahrung im Arbeitsrecht zugreifen, um Ihre Rechte in allen arbeitsrechtlichen Fragen durchzusetzen.
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