Arbeitsvertrag – Infos zu Inhalten und Gestaltung

Im Arbeitsvertrag regeln Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihre jeweiligen Rechte und Pflichten. Für beide Seiten ist es daher wichtig zu wissen, ob sich im Arbeitsvertrag Klauseln oder Formulierungen finden, die zum eigenen Nachtteil sind. Als ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt überprüfe ich Ihren Arbeitsvertrag auf rechtlich unzulässige Klauseln bzw. entwerfe vor Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses einen Arbeitsvertrag, der Ihren Interessen gerecht wird.

Arbeitsvertrag
Haben Sie Fragen zum Thema Arbeitsvertrag oder benötigen Sie rechtliche Unterstützung? Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch unter 0391 / 60 75 110 oder per E-Mail an info@kanzlei-jorkasch-koch.de

Als ein auf das Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt vertrete ich sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche wesentlichen Inhalte ein Arbeitsvertrag enthalten muss, um rechtskonform zu sein und wie Sie typische Fallstricke vermeiden. Ich gehe auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen ein, beleuchte die Unterschiede zwischen befristetem und unbefristetem Arbeitsvertrag und erläutere, welche Inhalte und Klauseln unzulässig sind.

Außerdem erhalten Sie wertvolle Tipps, warum ein schriftlicher Arbeitsvertrag unverzichtbar ist, selbst bei nur kurzen Beschäftigungen. Die FAQ beantworten abschließend die häufigsten Fragen rund um das Thema Arbeitsvertrag.

Gestaltung von Arbeitsverträgen

Die inhaltliche Gestaltung von Arbeitsverträgen sollte mit größter Sorgfalt angegangen werden. Im Internet finden sich zwar viele Muster für Arbeitsverträge, diese müssen jedoch immer individuell angepasst werden. Wie so oft gilt auch hier: Der Teufel liegt im Detail. Schon kleine Ungenauigkeiten oder unvollständige Regelungen können später zu Ihren Lasten gehen.

Für den Arbeitsvertrag gilt nach § 105 GewO grundsätzlich das Prinzip der Vertragsfreiheit. Diese Vertragsfreiheit ist jedoch in zahlreichen Fällen durch zwingendes Gesetzesrecht, Tarifrecht und Richterrecht beschränkt. Für eine optimale Gestaltung Ihrer Arbeitsverträge sollten Sie den anwaltlichen Rat meiner Kanzlei in Magdeburg in Anspruch nehmen.

Anforderungen an Arbeitsverträge

Arbeitnehmer, die länger als einen Monat eingestellt werden, haben einen Anspruch darauf, dass die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages schriftlich niedergelegt werden. Der Arbeitsvertrag ist vom Arbeitgeber zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

Geregelt ist dies in dem relativ unbekannten Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen. Dieses Gesetz wird kurz Nachweisgesetz (NachwG) genannt.

Pflicht-Inhalte eines Arbeitsvertrags

Ein Arbeitsvertrag muss eine Vielzahl an Inhalten abdecken, um rechtskonform und vollständig zu sein. Dazu gehören:

  1. Name und Anschrift der Vertragsparteien: Beide Parteien, also sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, müssen vollständig und klar benannt werden.
  2. Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses: Hier ist das genaue Datum anzugeben, ab dem der Arbeitnehmer seine neue Tätigkeit aufnimmt.
  3. vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses bei befristeten Arbeitsverhältnissen: Bei befristeten Verträgen muss die genaue Dauer der Befristung angegeben werden.
  4. die Angabe des Arbeitsortes: Es reicht die Nennung der Stadt oder des Ortes. Soll der Arbeitnehmer an mehr als einem Arbeitsort tätig sein, ist ein entsprechender Hinweis erforderlich, dass er an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann.
  5. eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit: Hier ist zu beachten, dass eine vage Beschreibung oder Formulierung der auszuführenden Tätigkeit dazu führen kann, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufgrund seines Direktionsrechts für andere Tätigkeiten einsetzen kann als dieser für vereinbart hielt. Sein Direktionsrecht kann der Arbeitgeber auch dazu nutzen, um den Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitsort zu versetzen, sofern dieser für ihn zumutbar ist. Das ist regelmäßig innerhalb einer Stadt der Fall – wie so oft, kommt es aber hier auf den Einzelfall an. Eine präzise Tätigkeitsbeschreibung ist demnach wichtig, um Klarheit über die Aufgabenbereiche des Arbeitnehmers zu schaffen.
  6. Höhe und Fälligkeit des Lohns: Das Arbeitsentgelt muss klar und deutlich festgelegt werden. Setzt sich das Arbeitsentgelt aus mehreren Komponenten zusammen wie etwa Zuschlägen, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen oder anderen Bestandteilen sind diese ebenfalls in Höhe und Fälligkeit aufzuführen.
  7. Anzahl der vom Arbeitnehmer zu leistenden Arbeitszeit: Die wöchentliche Arbeitszeit muss genau festgelegt sein, um sowohl Überstunden als auch Unterstunden rechtlich abzusichern.
  8. Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs: Nach § 3 Bundesurlaubsgesetz beträgt der jährliche Mindesturlaub 4 Wochen. Da der Samstag als Werktag zählt, gilt für Arbeitnehmer mit 6-Tage-Woche ein Urlaubsanspruch von 24 Tagen, für Arbeitnehmer mit 5-Tage-Woche sind es hingegen lediglich 20 Tage. Es ist wichtig, dies korrekt im Vertrag zu dokumentieren.
  9. Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Hier sind die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen zu benennen.
  10. Sofern für das Arbeitsverhältnis Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen gelten, ist auf diese in allgemeiner Form hinzuweisen.

Verletzt der Arbeitgeber eine oder mehrere dieser Nachweispflichten, kann dies zu Schadenersatzansprüchen des Arbeitnehmers führen.

Kündigung

Mehr zum Thema Kündigung erfahren Sie in diesem Beitrag.

Besonderheiten bei Befristungen und Teilzeitarbeit

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist zeitlich begrenzt und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist. Es gibt verschiedene Gründe, warum ein befristeter Vertrag gewählt wird, z. B. zur Abdeckung von Auftragsspitzen, für Projekte oder zur Vertretung eines Mitarbeiters in Elternzeit.

Befristungen von Arbeitsverhältnissen bedürfen immer der Schriftform, um wirksam zu sein! Anderenfalls gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet. Zudem dürfen Befristungen nur unter bestimmten Bedingungen und nicht beliebig oft verlängert werden, um sogenannte Kettenbefristungen zu vermeiden, die dem Arbeitnehmer rechtliche Nachteile bringen könnten.

Gegebenenfalls gibt es für Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Es ist wichtig, diese Aspekte korrekt und klar im Arbeitsvertrag zu regeln, um Missverständnisse und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die festgelegten Arbeitszeiten und Aufgaben gemäß den Vertragsbedingungen zu erfüllen.

Vorteile eines schriftlichen Arbeitsvertrages

Generell empfehlen wir Arbeitgebern auch bei Arbeitsverhältnissen unter einem Monat den Arbeitsvertrag schriftlich zu verfassen. Bei mündlichen Arbeitsverträge müssen Sie im Klagefall vor Gericht Absprachen nachweisen. Mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag schaffen Sie in aller Regel bessere Bedingungen und vermeiden unnötigen Rechtsstreit. Ein schriftlicher Vertrag bietet sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer klare Richtlinien und eine feste Basis, auf der beide Parteien aufbauen können.

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Inhalte und Klauseln, die nicht in Arbeitsverträgen stehen dürfen

Arbeitsverträge werden üblicherweise vom Arbeitgeber ausgehändigt. In der Regel werden dafür vorformulierte Vertragsmuster verwendet. Diese sind bereits seit 2002 wie Allgemeine Geschäftsbedingungen zu behandeln und werden von den Arbeitsgerichten entsprechend streng geprüft. Zwar sichert die Vertragsfreiheit auch Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu, den zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag frei zu gestalten. Diese Freiheit endet jedoch dort, wo sie zu einseitigen Benachteiligungen (meist auf der Arbeitnehmerseite) führen.

Grundsätzlich gilt: Dienen Vertragsklauseln lediglich dazu, die gesetzlichen Rechte von Arbeitnehmern einzuschränken und diese unangemessen zu benachteiligen, sind solche Klauseln unwirksam. Der entsprechende Teil des Vertrags verliert dann seine Gültigkeit. An seine Stelle tritt in der Regel dann automatisch die im Arbeitsrecht vorgesehene gesetzliche Regelung.

Typische Beispiele für unwirksame Klauseln sind:

  • Pauschale Abgeltung von Überstunden – etwa mit Formulierungen wie "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten". Mit einer solchen Klausel weiß der Arbeitnehmer nicht, wie viele zusätzliche Stunden er leisten soll, ohne dafür einen Freizeitausgleich zu erhalten oder extra entlohnt zu werden. Zulässig dagegen sind Überstundenregelungen, in denen die Höhe der Überstunden und deren Entlohnung bzw. deren Ausgleich festgelegt sind. Erfolgt ein Freizeitausgleich, ist dieser innerhalb von sechs Monaten zu gewähren. Zu Überstunden verpflichtet werden, können Arbeitnehmer nur in besonderen Situationen – wie etwa einem hohen Krankenstand. Eine Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ist erlaubt, gearbeitet werden kann zudem auch an Samstagen.
  • Unverhältnismäßig hohe Vertragsstrafen mit denen sich Arbeitgeber beispielsweise davor schützen wollen, dass Arbeitnehmer die Kündigungsfrist nicht berücksichtigen und einfach von einem Tag auf den anderen nicht mehr zur Arbeit erscheinen. Eine Vertragsstrafe in Höhe des Gehaltes, das bei einer sofortigen Kündigung zu zahlen wäre, gilt als zulässig, alles darüber hinaus ist unzulässig.
  • Ausschlussfristen (auch Verfallsklauseln genannt), die den Arbeitnehmer benachteiligen. Die Ausschlussfrist gibt Auskunft darüber, innerhalb welchen Zeitraums ein Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden kann, also verfällt. Sind Ausschlussfristen zu weit gefasst, sodass sie gesetzlich festgelegte Ansprüche (etwa die Zahlung des Mindestlohns) aushebeln, sind solche Klauseln unwirksam.
  • Wettbewerbsverbote, sofern sie dem Arbeitnehmer keine Entschädigung gewähren.
  • Schwangerschaftsverbot für Arbeitnehmerinnen – diese Klausel ist so offensichtlich rechtswidrig, das sie sicher keiner weiteren Erläuterung bedarf.
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Wie ein Anwalt für Arbeitsrecht Arbeitnehmern und Arbeitgebern helfen kann

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können durch die Beratung eines, auf das Arbeitsrecht spezialisierten, Anwalts maßgeblich profitieren.

Unterstützung für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer können Ihre Arbeitsverträge von einem Anwalt für Arbeitsrecht auf unzulässige Klauseln überprüfen lassen. Dies betrifft insbesondere Regelungen, die Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen oder deren Rechte einschränken. Des Weiteren kann ein auf das Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt Arbeitnehmern bei Vertragsverhandlungen bei Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses unterstützen, um sicherzustellen, dass deren Interessen gewahrt bleiben und der Vertrag fair und ausgewogen gestaltet ist.

Unterstützung für Arbeitgeber

Arbeitgeber können sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht maßgeschneiderte Arbeitsverträge erstellen lassen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und zugleich die betrieblichen Interessen berücksichtigen. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht kann Arbeitgeber des Weiteren zu unzulässigen und zulässigen Vertragsklauseln beraten, um rechtliche Risiken zu minimieren und eine rechtssichere Gestaltung zu gewährleisten.

Die Unterstützung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht, bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern erhebliche Vorteile. Arbeitnehmer profitieren von einer fairen und rechtlich einwandfreien Vertragsgestaltung, während Arbeitgeber rechtliche Risiken minimieren und ihre betrieblichen Interessen sichern können. Mit seiner langjährigen Erfahrung und umfassenden Fachkenntnis im Arbeitsrecht steht Ihnen Herr Ludwig Jorkasch-Koch gerne zur Seite!

Fazit

  • Ein fairer Arbeitsvertrag berücksichtigt die Interessen beider Parteien. Er schafft Klarheit über Rechte und Pflichten und bildet die Grundlage für ein vertrauensvolles Arbeitsverhältnis. Deshalb ist es wichtig, dass beide Seiten den Vertrag sorgfältig prüfen und bei Unklarheiten oder Unsicherheiten rechtlichen Rat einholen.
  • Die Gestaltung des Arbeitsvertrages unterliegt dem Prinzip der Vertragsfreiheit, ist jedoch durch gesetzliche Bestimmungen eingeschränkt.
  • Ein Arbeitsvertrag muss bestimmte Pflichtinhalte wie Name und Anschrift der Vertragsparteien, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitsentgelt, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen enthalten.
  • Vertragsklauseln, die den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen, sind unwirksam.
  • Musterverträge aus dem Internet sollten stets kritisch geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
  • Die Unterstützung durch einen Anwalt stellt sicher, dass der Arbeitsvertrag rechtlich korrekt und ausgewogen ist.

FAQ

Welche Inhalte sind in einem Arbeitsvertrag zwingend erforderlich?

Ein Arbeitsvertrag muss mehrere, wesentliche Inhalte abdecken, um rechtskonform zu sein. Darunter Name und Anschrift beider Vertragsparteien, der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses bei befristeten Verträgen, die Angabe des Arbeitsortes, die Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit, die Höhe und Fälligkeit des Arbeitsentgelts, die Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden, die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, Kündigungsfristen, sowie Hinweise auf anwendbare Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.

Was sollte bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrages beachtet werden?

Die inhaltliche Gestaltung von Arbeitsverträgen sollte mit größter Sorgfalt angegangen werden. Musterverträge aus dem Internet müssen individuell angepasst werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Die Vertragsfreiheit ist durch gesetzliche Bestimmungen, Tarifrecht und Richterrecht eingeschränkt. Es ist ratsam, den Vertrag von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen, um unzulässige Klauseln zu vermeiden und den Vertrag an die individuellen Bedürfnisse anzupassen.

Welche Regelungen sind in Arbeitsverträgen unzulässig?

Vertragsklauseln, die den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen, sind unzulässig. Typische Beispiele für unwirksame Klauseln sind z.B. die pauschale Abgeltung von Überstunden ohne klare Festlegung der Stunden und deren Entlohnung, unverhältnismäßig hohe Vertragsstrafen, Ausschlussfristen, die gesetzliche Ansprüche aushebeln, Wettbewerbsverbote ohne angemessene Entschädigung oder Schwangerschaftsverbote.

Welche Besonderheiten gibt es bei befristeten Arbeitsverträgen?

Befristete Arbeitsverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden, sonst gelten sie als unbefristet. Die Befristung darf nicht beliebig oft verlängert werden, um Kettenbefristungen zu vermeiden. Der Vertrag sollte die genaue Dauer der Befristung und den Grund dafür angeben. Anderenfalls besteht das Risiko, dass der Vertrag rechtlich als unbefristet angesehen wird.

Warum ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag wichtig, auch bei kurzer Beschäftigung?

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag bietet Klarheit und Sicherheit für beide Parteien. Bei mündlichen Absprachen kann es im Streitfall schwierig sein, Vereinbarungen nachzuweisen. Ein schriftlicher Vertrag stellt sicher, dass alle wichtigen Punkte wie Arbeitszeit, Entgelt und Kündigungsfristen klar geregelt sind, was unnötige Rechtsstreitigkeiten verhindert.

Bildquellennachweis: kanchanachitkhamma | Canva.com

Ludwig Jorkasch-Koch
Die Kanzlei Jorkasch-Koch ist eine Kanzlei, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat. Wir beraten Sie bei Fragen zu ausbleibenden Lohnzahlungen und Arbeitsverträgen. Sie vertritt kompetent die Interessen von Arbeitnehmern, Betriebsräten wie auch Managern und Arbeitgebern. Rechtsanwalt Jorkasch-Koch kann auf eine jahrzehntelange Erfahrung im Arbeitsrecht zugreifen, um Ihre Rechte in allen arbeitsrechtlichen Fragen durchzusetzen.
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