Zeugnisarten

Das Zwischenzeugnis wird noch im laufenden Arbeitsverhältnis erstellt und verhält sich über die Leistung des Arbeitnehmers während des bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses.

Das normale Zeugnis wird im Gegensatz dazu erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erstellt.

Das einfache Zeugnis trifft nur eine Aussage über Art und Dauer der Tätigkeit. Im Gegensatz zum qualifizierten Zeugnis, das auch Aussagen über Leistung und Führung des Arbeitnehmers enthält.

Welches Zeugnis steht Ihnen zu?

Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses gegen Ihren Arbeitgeber. Mit einem einfachen Zeugnis, das lediglich Aussagen über Art und Dauer der Tätigkeit enthält, müssen Sie sich nicht zufrieden geben.

Das einfache Zeugnis ist dann ausreichend, wenn Sie lediglich wenige Wochen für Ihren Arbeitgeber tätig gewesen sind, sodass dieser keine Möglichkeit hat, Ihre Leistung umfassend zu bewerten.

Wann besteht ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

In einem Anstellungsverhältnis haben Sie jederzeit einen Anspruch auf Erstellung eines Zwischenzeugnisses. Schließlich haben Sie jederzeit das Recht, den Arbeitgeber zu wechseln und bei einem neuen Arbeitgeber vorstellig zu werden. Schon aus diesem Grunde benötigen Sie jederzeit ein Zwischenzeugnis.

Welche Bestandteile muss ein Zeugnis haben?

Ein qualifiziertes Zeugnis muss folgende Informationen enthalten:

  • Die vollständige Bezeichnung des Arbeitgebers (Name der Firma, Anschrift der Firma),
  • Datum des Zeugnisses,
  • Name, Vorname Geburtsdatum und Geburtsort des Arbeitnehmers,
  • die Dauer des Arbeitsverhältnisses,
  • eine genaue Beschreibung der Tätigkeit des Arbeitnehmers,
  • eine Bewertung der Leistung und Führung des Arbeitnehmers.

Welche Formulierungen können im Zeugnis verwendet werden?

" Erledigte die ihm übertragenen Aufgaben.... "

stets zu unserer vollsten Zufriedenheit = sehr gut
zu unserer vollsten Zufriedenheit = gut
stets zu unserer vollen Zufriedenheit = gut
stets zu unserer Zufriedenheit = befriedigend
zu unserer Zufriedenheit = ausreichend
im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit = mangelhaft

Problem:

Zwischen dem Ende des Arbeitsverhältnisses und dem Datum des Zeugnisses sollte kein zeitlicher Abstand liegen. Der neue Arbeitgeber könnte ansonsten auf den Gedanken kommen, Sie hätten sich mit Ihrem alten Arbeitgeber über den Inhalt des Zeugnisses gestritten.

Wie können Sie Ihre Rechte gerichtlich durchsetzen?

Wird Ihre Leistung im Arbeitszeugnis unzutreffend dargestellt, können Sie Ihren Arbeitgeber auf Erteilung eines korrekten Arbeitszeugnisses verklagen.

Beachten Sie jedoch, dass gegebenenfalls in Ihrem Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag Ausschlussfristen geregelt sind.

Ludwig Jorkasch-Koch
Die Kanzlei Jorkasch-Koch ist eine Kanzlei, die sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat. Wir beraten Sie bei Fragen zu ausbleibenden Lohnzahlungen und Arbeitsverträgen. Sie vertritt kompetent die Interessen von Arbeitnehmern, Betriebsräten wie auch Managern und Arbeitgebern. Rechtsanwalt Jorkasch-Koch kann auf eine jahrzehntelange Erfahrung im Arbeitsrecht zugreifen, um Ihre Rechte in allen arbeitsrechtlichen Fragen durchzusetzen.
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