Kündigung bei Krankheit - Was Sie als Arbeitnehmer wissen sollten
Eine Kündigung wegen Krankheit kann für Arbeitnehmer eine schwierige und emotionale Situation darstellen. Viele fragen sich, ob sie rechtlich abgesichert sind, welche Ansprüche ihnen zustehen und wie sie am besten vorgehen sollten.

In diesem Artikel erklären wir, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung bei Krankheit möglich ist, welche Rechte Arbeitnehmer haben und wie die Kanzlei Jorkasch-Koch Ihnen helfen kann.
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Kündigung wegen Krankheit möglich?
Eine Kündigung wegen Krankheit ist im deutschen Arbeitsrecht nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Der Arbeitgeber muss dazu eine sogenannte „krankheitsbedingte Kündigung“ aussprechen. Diese kann ausgesprochen werden, wenn:
- Eine negative Gesundheitsprognose vorliegt: Es muss wahrscheinlich sein, dass der Arbeitnehmer langfristig nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen.
- Betriebliche Beeinträchtigungen entstehen: Die Fehlzeiten des Arbeitnehmers führen zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf oder zu unverhältnismäßig hohen Kosten.
- Eine Interessenabwägung ergibt, dass die berechtigten Interessen des Arbeitgebers überwiegen: Hierbei werden die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter und die sozialen Umstände des Arbeitnehmers berücksichtigt.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist eine krankheitsbedingte Kündigung unwirksam. Arbeitnehmer haben in solchen Fällen die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Wichtig: Der Kündigungsschutz, der durch eine Kündigungsschutzklage geltend gemacht werden kann, greift nur in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern. In kleineren Unternehmen kann eine Kündigung grundlos ausgesprochen werden und ist dennoch rechtskräftig.

Mehr zum Thema Kündigungsschutzklage erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Ein Anspruch auf Abfindung besteht bei einer Kündigung wegen Krankheit nicht automatisch. Es gibt jedoch Umstände, unter denen Arbeitnehmer eine Abfindung aushandeln können:
- Kündigungsschutzklage: Wenn die Kündigung unwirksam ist, entscheiden sich viele Arbeitgeber für einen Vergleich, um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden.
- Aufhebungsvertrag: In einigen Fällen bieten Arbeitgeber eine Abfindung an, um die Trennung einvernehmlich zu regeln.
Die Kanzlei Jorkasch-Koch hilft Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und die bestmögliche Lösung zu finden.
Was passiert mit meinem Resturlaub und anderen Ansprüchen bei einer Kündigung wegen Krankheit?
Wenn Sie krankheitsbedingt gekündigt werden, verlieren Sie nicht automatisch Ihre Ansprüche.
Auszahlung des Resturlaubs
Gesetzlich ist geregelt, dass Ihnen der nicht genommene Urlaub ausgezahlt werden muss. Dies gilt auch dann, wenn Sie aufgrund der Krankheit keinen Urlaub nehmen konnten. Arbeitgeber sind verpflichtet, die verbleibenden Urlaubstage finanziell abzugelten.
Kontaktieren Sie mich telefonisch unter 0391 60 75 110 oder per E-Mail an: [email protected]. Ich berate Sie gerne und setze Ihre Ansprüche für Sie durch.
Lohnfortzahlung
Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bleibt Ihr Anspruch auf Entgeltfortzahlung bestehen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie sich in einer Phase der Arbeitsunfähigkeit befinden. Erst mit dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses endet auch die Lohnfortzahlung.
Offene Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis
Neben Urlaub und Lohnfortzahlung können auch überstundenbezogene Vergütungen oder Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld fällig werden.
Die Kanzlei Jorkasch-Koch unterstützt Sie dabei, diese Ansprüche geltend zu machen und rechtzeitig durchzusetzen. In der Praxis scheitert dies häufig an formellen Fehlern, die durch eine professionelle rechtliche Beratung vermieden werden können.
Kündigung bei Krankheit in der Probezeit
Auch in der Probezeit sind Kündigungen wegen Krankheit nur bedingt möglich. Zwar gelten in der Regel kürzere Kündigungsfristen und ein eingeschränkter Kündigungsschutz, doch auch hier darf die Kündigung nicht willkürlich oder diskriminierend erfolgen. Arbeitgeber müssen nachweisen, dass die Erkrankung einen erheblichen betrieblichen Nachteil mit sich bringt.
Insbesondere in der Probezeit ist es wichtig zu prüfen, ob:
- Der Arbeitgeber die gesetzlichen Fristen eingehalten hat: Diese betragen während der Probezeit zwei Wochen, können aber im Arbeitsvertrag abweichend geregelt sein.
- Die Krankheit tatsächlich der Anlass für die Kündigung war: Eine Kündigung aufgrund von Vorurteilen oder Diskriminierung ist auch in der Probezeit unzulässig.
Arbeitnehmer sollten in solchen Fällen rasch handeln und rechtliche Unterstützung suchen, um ihre Rechte zu wahren.
Fristlose Kündigung bei Krankheit
Eine fristlose Kündigung wegen Krankheit ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Das deutsche Arbeitsrecht sieht strenge Vorgaben vor, die der Arbeitgeber erfüllen muss.
Eine fristlose Kündigung kann beispielsweise nur ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer seine Krankheit vortäuscht oder trotz Krankschreibung anderen beschäftigungsähnlichen Tätigkeiten nachgeht.
In seltenen Fällen kann eine fristlose Kündigung auch gerechtfertigt sein, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers massive betriebliche Störungen verursacht und keine Alternativen zur Entlastung des Betriebs bestehen.
Für eine fristlose Kündigung muss stets ein schwerwiegender Grund vorliegen, der das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende der regulären Frist unzumutbar macht. Arbeitnehmer, die eine solche Kündigung erhalten, sollten unbedingt rechtlichen Rat einholen, um die Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen.
Kontaktieren Sie mich telefonisch unter 0391 60 75 110 oder per E-Mail an: [email protected]. Die Kanzlei Jorkasch-Koch unterstützt Sie mit Erfahrung und Fachwissen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.
Fazit
- Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur unter strengen Voraussetzungen rechtlich zulässig.
- Arbeitnehmer haben oft gute Chancen, sich gegen eine solche Kündigung zu wehren.
- Abfindungen sind nicht garantiert, können aber durch Verhandlungen oder Klagen erreicht werden.
- Resturlaub, Lohnfortzahlung und andere Ansprüche stehen Arbeitnehmern trotz Kündigung zu.
- Eine fristlose Kündigung wegen Krankheit ist nur in seltenen Ausnahmefällen rechtens.
- Die Kanzlei Jorkasch-Koch steht Ihnen mit rechtlicher Beratung und Unterstützung zur Seite.
FAQ
Hat man Anspruch auf Abfindung bei Kündigung wegen Krankheit?
Nein, ein automatischer Anspruch besteht nicht, aber eine Abfindung kann verhandelt werden. Bei einem gerichtlichen Vergleich oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrages ist der Arbeitgeber beispielsweise dazu verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen.
Was passiert, wenn man wegen Krankheit gekündigt wird?
Prüfen Sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Kontaktieren Sie bestenfalls gleich einen Anwalt für Arbeitsrecht, welcher gemeinsam mit Ihnen Ihre Situation analysiert und Ihre Ansprüche durchsetzt.
Was passiert mit Resturlaub bei Kündigung bei Krankheit?
Resturlaub muss entweder genommen oder ausgezahlt werden.
Wie lange dauert der Kündigungsschutz bei Krankheit?
Der Kündigungsschutz gilt grundsätzlich für die gesamte Krankheitsdauer, solange die Voraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung nicht erfüllt sind.
Wann ist eine fristlose Kündigung bei Krankheit möglich?
Nur in seltenen Ausnahmefällen, beispielsweise bei Vortäuschung der Krankheit oder erheblicher Störung des Betriebsablaufs.
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