Kündigungsschutz in der Elternzeit – was Arbeitnehmer jetzt unbedingt wissen müssen

Die Elternzeit ist eine wichtige Phase im Leben vieler Eltern. Sie soll Entlastung schaffen, Konzentration auf das eigene Kind ermöglichen und gleichzeitig den Arbeitsplatz sichern. Gerade letzteres führt jedoch häufig zu Unsicherheiten: Darf der Arbeitgeber während der Elternzeit kündigen? Ab wann gilt der besondere Kündigungsschutz? Und was muss ich tun, wenn mir trotz Elternzeit eine Kündigung zugeht?

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Haben Sie Fragen zum Thema Kündigungsschutz in Elternzeit? Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Telefonisch unter 0391 60 75 110 oder per E-Mail an: info@kanzlei-jorkasch-koch.de

Der Gesetzgeber hat Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dieser Lebensphase besonders stark geschützt. Der Kündigungsschutz nach § 18 BEEG zählt zu den umfassendsten Schutzrechten im deutschen Arbeitsrecht. Dennoch gibt es eng begrenzte Ausnahmen – und in der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber Fehler machen.

Als auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt erkläre ich Ihnen präzise und verständlich:

Die Elternzeit – was dahintersteckt

Jeder Elternteil kann zur Betreuung des eigenen Kindes bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. Bis zu 24 Monate dieser Zeit können zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden. Die Elternzeit kann auf bis zu drei Abschnitte verteilt werden.

Wichtig:

  • Das Arbeitsverhältnis besteht weiter, es ruht lediglich.
  • Nach Ende der Elternzeit kehren Sie grundsätzlich zu den vorherigen Bedingungen zurück.
  • Wer während der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, kann danach wieder in Vollzeit wechseln.
  • Während der gesamten Dauer gilt der besondere Kündigungsschutz nach § 18 BEEG.

 Ihre Pflichten in der Elternzeit

Auch wenn Sie von der Arbeit freigestellt sind, bestehen bestimmte Pflichten fort. Sie müssen:

  • postalisch erreichbar bleiben
  • Änderungen (z. B. Verkürzung oder Verlängerung der Elternzeit) mitteilen
  • Fristen bei Anträgen einhalten, etwa zur Teilzeit während der Elternzeit
  • nach Ende der Elternzeit Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen, sofern kein neuer Vertrag besteht
  • Loyalitätspflichten beachten: Verschwiegenheit, kein Wettbewerbsverstoß, keine unerlaubte Nebentätigkeit

 Kündigungsschutz während der Elternzeit (§ 18 BEEG)

Der besondere Kündigungsschutz beginnt nicht erst mit der Elternzeit, sondern bereits davor.

Beginn des Kündigungsschutzes

Der Schutz greift:

  • 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit, wenn das Kind noch keine 3 Jahre alt ist
  • 14 Wochen vor Beginn der Elternzeit, wenn das Kind zwischen 3 und 8 Jahren alt ist

Voraussetzung ist lediglich, dass der Antrag auf Elternzeit dem Arbeitgeber zugegangen ist.

Dauer des Schutzes

Der Schutz gilt:

  • vom Beginn der Schutzfrist
  • bis zum Ende der Elternzeit

Während dieses Zeitraums ist eine ordentliche und außerordentliche Kündigung grundsätzlich unzulässig.

Kündigung trotz Elternzeit – die gesetzlichen Ausnahmen

Trotz des umfassenden Kündigungsschutzes kann der Arbeitgeber in seltenen Ausnahmefällen kündigen. Voraussetzung ist jedoch immer:

→ Die vorherige Zustimmung der zuständigen Landesbehörde

Ohne diese Zustimmung ist jede Kündigung automatisch unwirksam – auch wenn der Arbeitnehmer nichts unternimmt.

Ausnahmen sind nur bei außergewöhnlichen Gründen möglich, zum Beispiel:

  • Betriebsstilllegung
  • Insolvenz, wenn Beschäftigung objektiv unmöglich ist
  • schwerwiegende Pflichtverletzungen (Diebstahl, Betrug, Tätlichkeiten)
  • endgültiger und vollständiger Wegfall des Arbeitsplatzes, wenn keine Weiterbeschäftigung möglich ist

Behörden prüfen diese Anträge streng. Wirtschaftliche Schwierigkeiten, Teamkonflikte oder allgemeine Unzufriedenheit reichen niemals aus.

Kündigung während der Elternzeit erhalten – was Sie jetzt tun müssen

Auch wenn die Kündigung offensichtlich unzulässig wirkt, gilt:

→ Sie haben nur drei Wochen Zeit!

Innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung muss Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie rechtswidrig war.

Ihr Vorgehen:

  1. Kündigung und Umschlag aufbewahren
  2. Genaues Datum des Zugangs notieren
  3. Sofort Kontakt mit einem Anwalt für Arbeitsrecht aufnehmen
  4. Fristgerechte Klageerhebung sicherstellen
  5. Prüfen lassen, ob eine behördliche Zustimmung vorlag und ob diese wirksam ist

Kündigungsschutzklage Anwalt

Weitere Infos zum Thema Fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber lesen Sie in diesem Beitrag.

Warum anwaltliche Beratung sinnvoll ist

Im Verfahren zeigt sich häufig, dass:

  • die Kündigung fehlerhaft begründet wurde
  • die Behörde die Zustimmung nicht hätte erteilen dürfen
  • formale Anforderungen nicht eingehalten wurden

Die Rechtslage während der Elternzeit ist komplex. Fehler können erhebliche finanzielle Folgen haben – und belasten zusätzlich die familiäre Situation.

Als Anwalt für Arbeitsrecht übernehme ich für Sie:

  • Prüfung der Kündigung auf Wirksamkeit
  • Überwachung aller Fristen
  • Erhebung der Kündigungsschutzklage
  • Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
  • Sicherung einer Abfindung oder Rückkehr an den Arbeitsplatz
  • Strategische Beratung für die Zeit nach der Elternzeit

Sie erhalten Sicherheit, Klarheit und professionelle Unterstützung in einer sensiblen Lebensphase.

 Fazit

  • Die Elternzeit bietet starken Kündigungsschutz nach § 18 BEEG
  • Der Schutz beginnt bereits Wochen vor dem tatsächlichen Start
  • Kündigungen sind während der gesamten Elternzeit grundsätzlich unzulässig
  • Ausnahmen gelten nur in seltenen, schweren Fällen und nur mit behördlicher Zustimmung
  • Arbeitnehmer behalten trotz Elternzeit bestimmte Pflichten
  • Bei Erhalt einer Kündigung muss die dreiwöchige Klagefrist unbedingt beachtet werden
  • Eine anwaltliche Prüfung ist dringend zu empfehlen

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FAQ

Kann mir während der Elternzeit überhaupt gekündigt werden?

 Grundsätzlich nein. Nur in seltenen Ausnahmefällen und nur mit vorheriger Zustimmung der Landesbehörde.

Welche Gründe rechtfertigen eine Kündigung trotz Elternzeit?

Nur außergewöhnliche Gründe wie Betriebsstilllegung, Insolvenz, schwerwiegende Pflichtverletzungen oder der endgültige Wegfall des Arbeitsplatzes.

Was muss ich tun, wenn ich während der Elternzeit eine Kündigung erhalte?

Unbedingt innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage einreichen und sofort anwaltlichen Rat einholen.

Habe ich während der Elternzeit trotzdem Pflichten gegenüber meinem Arbeitgeber?

 Ja. Sie müssen postalisch erreichbar bleiben, Fristen beachten und arbeitsvertragliche Loyalitätspflichten wahren.

Warum sollte ich einen Anwalt einschalten?

 Weil Kündigungen während der Elternzeit komplex sind und Arbeitgeber sowie Behörden häufig Fehler machen. Ein Anwalt sichert Ihre Rechte und erhöht Ihre Chancen erheblich.

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